mein erstes Gemüsebeet von meine-ernte

Dienstag, 24. Juli 2012

Terra Preta - Herstellung nach Dr. Jürgen Reckin

Terra Preta-Holger Casselmann
"Terra Preta do Indio" (Portugiesisch für »indianische Schwarzerde«) ist ein wertvoller Dauerhumus, der tote Böden wiederbeleben kann, CO² bindet und ressourcenschonend ist. Schon vor über 2000 Jahren nutzten die alten Indianervölker Amazoniens verschiedene Hausabfälle und mischten sie unter die unfruchtbare Erde. Auf diese Weise entstand eine fast pechschwarze und fruchtbare Humuserde, die die Einheimischen bis heute “Terra Preta” nennen.
Die genaue Zusammensetzung dieser fruchtbaren Erde kann heute nur zum Teil rekonstruiert werden und so gibt es verschiedene Möglichkeiten der Herstellung. 
Dr. Jürgen Reckin, ein Pionier der Terra Preta Forschung, stellt in seinem Garten in der Schorfheide schon lange selber Terra Preta her. Mit dem richtigen know how ist dies für jeden möglich.
Eine bebilderte, sehr empfehlenswerte Dokumentation und Anleitung ist auf http://wendepunktzukunft.org nachzulesen:
Terra Preta – Entstehungssprozess und ein mögliches HerstellungsverfahrenErkenntnisse von unserer Exkursion zu Dr. Jürgen Reckin am 28.4.2012

Mittwoch, 18. Juli 2012

meine ernte, Juli 2012, Berlin - Rudow

urban farming in Berlin-Rudow auf einem Mietbeet von meine-ernte.de

Von Kartoffelkäfern, Läusen, einer wunderschönen Raupe und Mehltau

Es regnet, es regnet, es regnet, es regnet, es regnet..... Stopp..... der Regen hat aufgehört und vereinzelte Sonnenstrahlen suchen ihren Weg duch die Wolkendecke. Das ist die Gelegenheit. Auf geht es zum Gemüseacker in Berlin-Rudow. Zweimal  bin ich dort schon vom Regen überrascht worden und triefend nass nach Hause gekommen.



Dem Gemüse scheint der Regen zu gefallen, es wächst üppig und schon seit ein paar Wochen ist die Ernte so vielfältig, dass ich nichts mehr dazukaufen muss – bis auf Kartoffeln, die noch etwas brauchen.

Auf dem Speiseplan stehen im Moment Radieschen, Salat, Rucola, Neuseeländer Spinat, Kohlrabi (leider schon alle geerntet), Mangold, Bohnen, Lauch, Mairübchen, Rote Bete, Zucchini, und die Blätter des Palmkohls, der wie Wirsingkohl zubereitet wird.
Zu Beginn der Saison hatten sich Läuse zu einer Großversammlung auf meinem Beet verabredet. Fast an allen Pflanzen hingen an den Stielen und Blättern schwarze kleine Läuse. Gleichzeitig fühlten sich aber auch unendlich viele Marienkäfer und  Marienkäferlarven auf meinem Beet sehr wohl und erledigten das Läuseproblem. Bis auf meine dicken Bohnen, haben alle Pflanzen die Läuseinvasion gut überstanden.

2006-07-16 larve2

Seit ein paar Wochen werden wir in unserem wöchentlichen Newsletter von meine-ernte.de darauf hingewiesen, dass auf unseren Kartoffelpflanzen der Kartoffelkäfer gesichtet wurde. Dieser müsse unbedingt abgesammelt und entsorgt werden. 






Kartoffelkäfer können innerhalb kurzer Zeit ganze Felder kahl fressen und auch andere Nachtschattengewächse wie Aubergine und Tomaten gehören zu seiner Leibspeise. Bis zu 1200 Eiern legt ein Kartoffelkäferweibchen. Die Eier kleben in Paketen von 20 bis 80 gelben Eiern an der Blattunterseite. Nach drei bis zwölf Tagen schlüpfen die Larven und machen sich gefräßig über die Pflanzen her. Nun habe ich immer wieder bei meinen Kartoffeln nachgeschaut, aber nichts entdecken können. Letzte Woche habe ich dann die Larven auch auf meinen Kartoffeln entdeckt. Zwar keinen Käfer und auch keine Eier, aber immerhin fast zehn Kartoffelkäferlarven. Mal sehen, ob es beim nächsten Mal mehr geworden. Ich hoffe nicht!!
Auf meinem Fenchel habe ich eine wunderschöne Raupe entdeckt. Jede Woche habe ich dort nachgeschaut und ein Exemplar dort vorgefunden. Ob es dieselbe oder eine andere war, weiß ich leider nicht. Diese Raupe war so wunderschön, dass ich ihr meinen Fenchel gegönnt habe, der rückblickend auch nicht sehr darunter gelitten hat. Aus der Raupe entwickelt sich übrigens der Schwalbenschwanz, ein hübscher Schmetterling.
Zum Schluss noch etwas unerfreuliches. Letzte Woche habe ich an den Zucchiniblättern den ersten Mehltau entdeckt. Wie im letzten Jahr versuche ich jetzt noch etwas zuretten, indem ich die befallenen Stellen mit einem Gemisch von Milch und Wasser, Verhältnis 1:9, besprühe.

Weitere Tipps gegen Mehltau gibt es hier.


Dienstag, 17. Juli 2012

Handel mit nicht zugelassenem Saatgut - Europäischer Gerichtshof urteilt

                       „Wer das Saatgut kontrolliert, beherrscht die Welt.“
                         (ehemaliger US-Außenminister Henry Kissinger.)

"Wer das Saatgut kontrolliert, beherrscht die Welt", das wissen auch die großen Agrarkonzerne, wie Monsanto, Syngeta und Bayer, die inzwischen 67% -80% des weltweiten Saatgutmarktes beherrschen und sich nun auch die geistigen Eigentumsrechte an allen Kulturpflanzen sichern wollen – auch auf nicht genetisch manipulierte Pflanzen.

So wurde mit Spannung ein Urteil des Europäischen Gerichtsfofes erwartet, welches letzte Woche verkündete wurde und sich mit dem Saatguthandel alter nicht zugelassener Sorten befasste.

Hintergrund
Laut EU-Recht dürfen unzertifizierte Sorten nicht in den Handel, sondern müssen in mindestens einem EU-Staat zugelassen sein. Die Zulassung ist aber aufwendig und teuer ist und so können sich dies meist nur große Unternehmen leisten. Seltene und regionale Sorten verschwinden daher immer mehr vom Markt. In Frankreich handelt Kokopelli, ein nicht kommerzieller Verein, mit Saatgut von mehr als 461 nicht zugelassenen alten Gemüsesorten, die er erhalten will. Das passte dem industriellen Saatgut-Hersteller Graines Baumaux nicht und er verklagte Kokopelli wegen unlauteren Wettbewerbs auf Schadenersatz und forderte ein Vermarktungsverbot der Sorten, die nicht im amtlichen Saatgut-Katalog eingetragen sind.

das Urteil
Das Urteil des EuGH bestätigte das bestehende Saatgutrecht in der Europäischen Union.
Auf der anderen Seite wurde dem Anliegen der Firma Kokopelli durch die neuen Richtlinien der EU über die Zulassung von Erhaltungssorten landwirtschaftlicher Arten und Amateursorten von Gemüse Rechnung getragen. Hierzu stellt das Gericht fest:
 "Diese Richtlinien berücksichtigen nämlich die wirtschaftlichen Interessen der Verkäufer "alter Sorten", da sie deren Inverkehrbringen unter bestimmten Voraussetzungen erlauben."
 Gemeint ist die erleichtert Zulassung von Sorten für "besondere Zwecke" und für Sorten von regionaler Bedeutung. Auch Gemüsesorten, die von Hobbygärtnern nachgefragt werden, sogenannte Amateursorten, fallen unter diese Regelung.

Auswirkungen
Diese Entscheidung wurde sehr widersprüchlich aufgenommen. Die einen jubelten, Titelzeile Focus: EU-Gericht bricht die Macht der Saatgut-Weltkonzerne, die anderen sahen in diesem Urteil nur eine weitere Zementierung der Rechte großer Agrarunternehmen.

Hierzu eine Presseerklärung der Kampagne für Saatgut-Souveränität:
Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner heutigen Entscheidung die Gültigkeit des EU-Saatgutrechts festgestellt. Damit hat es die grundlegende Kritik der Generalanwältin an der bestehenden Saatgutgesetzgebung verworfen. Demnach bleiben Vermarktungsverbote bestehen, die für Saatgut von Pflanzensorten gelten, die nicht in offizielle Sortenkataloge eingetragen sind. Eine Niederlage für die landwirtschaftliche Biodiversität und für alle, die sich für sie einsetzen und die selbstbestimmt Gartenbau und Landwirtschaft betreiben wollen. Erstaunlicherweise hat das Urteil aber bislang weitgehend positive Reaktionen hervorgerufen, die es mitunter gar als einen Schritt hin zu mehr Vielfalt feiern.

„Dieses Urteil ist ärgerlich und wirklichkeitsfremd”, so Andreas Riekeberg von der Kampagne für Saatgut-Souveränität. „Das Gericht hat lediglich eine Rechtfertigung für das bestehende Regelwerk der EU abgeliefert, ohne erkennbar auf die detaillierte Kritik von Generalanwältin Kokott an der dadurch vorangetriebenen Zerstörung der Vielfalt auf den Feldern und in den Gärten auseinander gesetzt zu haben. Ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich für die landwirtschaftliche Vielfalt einsetzen. Dies Urteil schreibt die Begünstigung der Saatgut-Industrie und ihrer industriellen Pflanzensorten fort. Sorten, die einen hohen Bedarf an Dünger und Pestiziden haben und sehr uniform sind.”

Jürgen Holzapfel, der auf dem Hof Ulenkrug in Mecklenburg-Vorpommern Getreide von alten Sorten anbaut und selber Saatgut gewinnt, schildert die gegenwärtige Lage: „Wenn ich hier Saatgut anbaue, dann müsste ich den Behörden melden, was ich wo in welchem Umfang anbaue. Und das nur für die eigene Verwendung. Wenn ich es in Verkehr bringen wollte, müsste ich eine Zulassung als Erhaltungssorte beantragen, dafür Gebühren zahlen und Mengenbeschränkungen beachten. Und mich mit anderen Saatguterzeugern abstimmen, damit wir nicht zusammen eine Höchstmenge überschreiten. Es stimmt einfach nicht, wenn das EuGH in seiner Presse-Erklärung behauptet, diese Zulassungsregelung würde das Ziel der Erhaltung der pflanzengenetischen Ressourcen gewährleisten.”

„Wir werden weiterhin für das Recht aller Gärtner/innen und Landwirt/innen streiten, selber zu bestimmen, welche Sorten sie anbauen dürfen”, beschreibt Anne Schweigler die Ziele der Kampagne für Saatgut-Souveränität. „Dafür werden wir auch künftig Saatgut-Tauschmärkte organisieren und regionale und internationale Vernetzung und Austausch fördern. Der Anbau von Lebensmitteln und die Ernährung müssen selbstbestimmt möglich sein und dürfen nicht der Kontrolle der Saatgut-Konzerne unterliegen. Letztlich müssen dem auch die EU-Regeln und die nationalstaatlichen Gesetzgebungen folgen.”

Die Saatgutkampagne kritisiert, dass die EU mit ihrer Erhaltungsrichtlinie die biologische Vielfalt nur in einem sehr kleinen Rahmen schützen will, gleichzeitig aber zu verhindern versucht, dass regionale bäuerliche Sorten etwa von Gemüse, Getreide und Ölsaaten einen Parallelmarkt zum Saatgutmarkt der Industrie bilden könnten. Diesem hat sich heute auch das EuGH angeschlossen, indem es das Bestreben des Unionsgesetzgebers rechtfertigt, „die Bildung eines Parallelmarkts für dieses Saatgut (gemeint ist Saatgut von Erhaltungssorten, A.R.) zu verhindern”. Ein etwaiger Parallelmarkt droht ja mitnichten, „den Binnenmarkt für Saatgut von Gemüsesorten zu behindern”, wie die Pressemitteilung des EuGH formuliert. Lediglich den Gewinnabsichten der marktbeherrschenden Saatgutkonzerne hätte er in die Quere kommen können.

Die Saatgutkampagne weiß sich mit der großen Mehrheit der Erhaltungsinitiativen in Europa einig, dass diese Erhaltungsrichtlinie eine erneute Behinderung der Erhaltung der biologischen Vielfalt darstellt und glücklicherweise in der Wirklichkeit nicht umsetzbar ist. Die Gefahr besteht allerdings darin, dass sie in Einzelfällen gegen Bauern eingesetzt wird: nämlich dann, dann wenn deren Saatgutarbeit den Saatgut-Konzernen lästig wird.

Hintergrund:
Der Rechtsstreit in Frankreich zwischen der Sortenerhaltungs-Organisation Kokopelli und dem Saatgutkonzern Graines Beaumaux hatte die Frage nach der Gültigkeit des EU-Rechtes aufgeworfen, die dem EuGH vorgelegt worden war. Das Plädoyer von Generalanwältin Juliane Kokott vom 19.1.2012 hatte hoffen lassen, dass die vielfalts- und selbstbestimmungsfeindlichen EU-Richtlinien als ungültig verworfen werden könnten.

Saatgut darf in der EU grundsätzlich nur gehandelt werden, wenn es eine Zulassung hat. Was ursprünglich zur Sicherstellung eine Qualitätsniveaus gedacht war, hat sich über die Jahrzehnte als starke Einschränkung für die Sortenvielfalt erwiesen. Viele alte Sorten sind aus den Regalen der Geschäfte und von den Feldern der Bauern/Bäuerinnen und Gärtner/innen verschwunden, da sie nicht zugelassen wurden. Denn jede Zulassung kostet Geld und ist mit bürokratischen Hürden versehen.
In den letzten 30 Jahren hat eine enorme Konzentration auf dem Saatgut-Markt stattgefunden, wenige transnationale Konzerne beherrschen 65-80% des Saatgutmarktes, je nach Pflanzengruppe (Getreide, Gemüse, Rüben, Ölpflanzen) und Region. Das hat die Zerstörung der Sortenvielfalt weiter beschleunigt. Vor wenigen Jahren hat die EU endlich ein Erhaltungssorten-Recht eingeführt, mit drei Richtlinien von 2008-2010. Doch auch hier schränken Höchstmengen und Zulassungsverfahren die Tätigkeit der Landwirt/innen und Gärtner/innen erheblich ein. http://www.saatgutkampagne.org/

ARD-Tagesthemen: "EuGH zementiert die Macht der industriellen Saatgut-Hersteller"
Interview auf Radio Deyeckland Freiburg zum EuGH-Urteil, am 13.7.2012. Anhören
EuGH: Das Urteil im Volltext
Kokopelli - Saatgut
Kampagne für Saatgut-Souveränität
freie Saaten e.V.
Dachverband Kulturpflanzen, Nutztiere Vielfalt

Urbanes Gärtnern - STADTACKER auf dem Tempelhofer Feld, Juli 2012

Urban Farming - STADTACKER auf dem Tempelhofer Feld,  Berlin, Juli 2012

Das Gartenprojekt STADTACKER auf dem Tempelhofer Feld befindet sich im zweiten Jahr.
Pionierfeld 1, Columbiadamm 2010 – 2013

Auf einer 1000m² großen Fläche am nördlichen Rand des Tempelhofer Felds befindet sich das vom Jobcenter geförderte Urban Farming Projekt "
Stadtacker".  10 Arbeitssuchende aus dem künstlerischen bzw. gärtnerischen Bereich entwickeln für einen Nutz- und Kunstgarten Projekte, die sie eigenverantwortlich umsetzen. Leitgedanken sind hiebei „Urban Farming“, „Transition Town“ oder „Permakultur“, bei deren Umsetzung Nachhaltigkeit und Biodiversität statt Monokultur im Vordergrund stehen. 



In Pflanzsäcken, Plastikkisten und zusammengezimmerten Holzkästen wachsen Gemüse, Kräuter, Getreide und Blumen.




Installation  Phase 2
Windschaukel -Foto:Ella







Verschiedene Projekte wie eine Kräuterspirale, ein Flaschenbaum, eine Klanginstallation aus leeren Pet-Flaschen und eine Windschaukel aus Sperrholz sind bereits verwirklicht worden.








Auf der Hompage ist zu lesen, dass sich Stadtacker am 27. Juli in einer öffentlichen Vorstellung präsentieren möchte. Allerdings gibt es dazu noch keine weiteren Informationen.

Stadtacker Homepage
Ideeninitiative Zukunft, Projektübersicht
Fotostream von t-feldin auf flickr
Tempelhofer Freiheit -Stadtacker/Stattacker